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Länder Südafrika

Länderguide · Steuerjahr 2026/27

Südafrika: Gehalt und Steuern

Südafrika: Wer 72.000 ZAR im Jahr verdient, behält 99 % davon netto. Mit den Abgaben des Arbeitgebers kostet die Stelle 73.440 ZAR, und 97,1 % davon kommen bei der beschäftigten Person an.

Nettoanteil am Bruttogehalt
99 %
Arbeitgeberkosten im Jahr
73.440 ZAR
Platz unter 50 Ländern
9 / 50

Dieser Guide wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt.

Wohin das Geld fließt

Bei 72.000 ZAR brutto fällt noch keine Einkommensteuer an; an Arbeitnehmerbeiträge (WVF / UIF und Retirement fund contributions) gehen 720 ZAR. Übrig bleiben 71.280 ZAR im Jahr, im Schnitt 5.940 ZAR im Monat.

Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 1.440 ZAR an Abgaben, das sind 2 % des Gehalts. Die Stelle kostet ihn insgesamt 73.440 ZAR im Jahr.

Gesamte Arbeitgeberkosten des Referenzgehalts, nach Empfänger aufgeteilt
Gesamte Arbeitgeberkosten des Referenzgehalts, nach Empfänger aufgeteiltIm JahrAnteil an den Gesamtkosten
Arbeitgeberabgaben1.440 ZAR2 %
Einkommensteuer0 ZAR0 %
Arbeitnehmerbeiträge720 ZAR1 %
Nettogehalt71.280 ZAR97,1 %
Gesamte Arbeitgeberkosten73.440 ZAR100 %

Alle Zahlen gehen von 72.000 ZAR aus, dem Startgehalt des Rechners für dieses Land. Je nach verfügbarer Statistik ist das ein durchschnittlicher oder ein mittlerer Vollzeitlohn (Median).

So funktioniert die Einkommensteuer

Die Einkommensteuer (LBS / PAYE) steigt über 7 Stufen von 18 % auf 45 %. Der Spitzensatz gilt ab 1.878.600 ZAR zu versteuerndem Einkommen. Diese Schwelle liegt beim 26,1-Fachen des Referenzgehalts von 72.000 ZAR; den Spitzensatz erreichen nur hohe Einkommen.

Die Stufen gelten für das zu versteuernde Einkommen, also das, was nach Freibeträgen und absetzbaren Beiträgen übrig bleibt. Deshalb greifen die Sätze später, als das Bruttogehalt vermuten lässt.

Einkommensteuerstufen 2026/27
Zu versteuerndes Einkommen abGrenzsteuersatz
0 ZAR18 %
245.100 ZAR26 %
383.100 ZAR31 %
530.200 ZAR36 %
695.800 ZAR39 %
887.000 ZAR41 %
1.878.600 ZAR45 %

Wie die Belastung mit dem Gehalt steigt

Einkommensteuer fällt ab einem Bruttogehalt von etwa 99.200 ZAR im Jahr an.

Bei 72.000 ZAR gehen 1 % des Gehalts an Einkommensteuer und Arbeitnehmerbeiträge. Von 100 zusätzlich verdienten Einheiten kommen 99 netto an, ein Grenzsatz von 1 %.

Beim doppelten Gehalt, 144.000 ZAR, liegt der Durchschnittssatz bei 6,6 % und der Grenzsatz bei 19 %.

Durchschnitts- und Grenzsatz aus Einkommensteuer und Arbeitnehmerbeiträgen, vom 0,2- bis zum 4-fachen Referenzgehalt
Zahlen anzeigen
Durchschnitts- und Grenzsatz aus Einkommensteuer und Arbeitnehmerbeiträgen, vom 0,2- bis zum 4-fachen Referenzgehalt
BruttogehaltDurchschnittssatzGrenzsatz
14.400 ZAR1 %1 %
28.800 ZAR1 %1 %
43.200 ZAR1 %1 %
57.600 ZAR1 %1 %
72.000 ZAR · Referenzgehalt1 %1 %
86.400 ZAR1 %1 %
100.800 ZAR1,3 %19 %
115.200 ZAR3,5 %19 %
129.600 ZAR5,3 %19 %
144.000 ZAR6,6 %19 %
158.400 ZAR7,8 %19 %
172.800 ZAR8,7 %19 %
187.200 ZAR9,5 %19 %
201.600 ZAR10,2 %19 %
216.000 ZAR10,7 %18 %
230.400 ZAR11,2 %18 %
244.800 ZAR11,6 %25 %
259.200 ZAR12,4 %26 %
273.600 ZAR13,1 %26 %
288.000 ZAR13,7 %26 %

Durchschnitts- und Grenzsatz mit Rechenbeispielen:
Gehaltserhöhung: Wie viel bleibt netto? (Südafrika)

Im Vergleich von 50 Ländern

Südafrika: Bei denselben 72.000 ZAR im Jahr, umgerechnet in die jeweilige Landeswährung, bleiben 99 % netto. Das ist Platz 9 von 50.

Am meisten bleibt vom selben Gehalt mit 104,3 %: Belgien. Am wenigsten mit -63,8 %: Schweiz.

Über 100 % zahlen erstattbare Steuergutschriften für Geringverdienende mehr aus, als Einkommensteuer und Beiträge nehmen; das Netto liegt dann über dem Brutto: Belgien und Luxemburg.

Nettoanteil von 72.000 ZAR je Land, ein Punkt pro Land
Alle 50 Länder anzeigen
Nettoanteil von 72.000 ZAR je Land, ein Punkt pro Land
PlatzLandNettoanteil
1 Belgien104,3 %
2 Luxemburg104,1 %
3 Vereinigtes Königreich100 %
4 Irland100 %
5 Singapur100 %
6 Hongkong100 %
7 Australien100 %
8 Norwegen100 %
9 Südafrika99 %
10 Mexiko97,6 %
11 Italien96,9 %
12 Estland96,4 %
13 Kanada95,8 %
14 Thailand95 %
15 Indonesien94,7 %
16 Kroatien94,1 %
17 Spanien93,5 %
18 Indien92,9 %
19 Schweden92,5 %
20 Brasilien92,4 %
21 Philippinen92,2 %
22 Österreich92,1 %
23 Finnland91,8 %
24 Kolumbien91,1 %
25 Südkorea90,3 %
26 Taiwan89,5 %
27 Lettland89,5 %
28 Portugal89 %
29 Zypern88,5 %
30 Dänemark88,2 %
31 Malaysia88,1 %
32 Slowakei87,4 %
33 Griechenland86,6 %
34 Türkei85 %
35 Japan84,6 %
36 Neuseeland84,2 %
37 Litauen80,5 %
38 Kenia79,1 %
39 Polen78,5 %
40 Deutschland78,1 %
41 Bulgarien77,6 %
42 Frankreich72,3 %
43 Malta68,9 %
44 Ungarn66,5 %
45 Slowenien63,8 %
46 Rumänien63,2 %
47 Tschechien63,2 %
48 Vereinigte Staaten60,6 %
49 Niederlande51 %
50 Schweiz-63,8 %

In der Rangliste nebenan

Jedes Land ist für dieselbe alleinstehende Person ohne Kinder gerechnet, das Gehalt zu den Wechselkursen vom 2. Oktober 2026 umgerechnet. Ein Gehalt, das in einem Land typisch ist, ist in einem anderen hoch; progressive Systeme wirken deshalb dort schwerer, wo die Löhne niedriger sind. Über Kaufkraft sagt die Rangliste nichts, ebenso wenig darüber, was die Beiträge finanzieren, etwa Rente und Krankenversicherung. Wo die neueren Regeln noch nicht feststehen, ist mit dem letzten beschlossenen Steuerjahr gerechnet: Belgien (2025), Norwegen (2025) und Rumänien (2025).

Neue Regeln

Diese aktuellen Änderungen sind bereits im Modell enthalten.

  • Modell 2026 gilt von März 2026 bis Februar 2027 (SARS 2027).
  • Das Modell 2026/27 nutzt die SARS-Tabellen für 2027, die laut Haushaltsankündigung seit dem 1. März 2026 gelten. Die erste Tarifgrenze beträgt R245,100, der primäre Rabatt R17,820.

Mehr als die Gehaltsabrechnung

Die gesetzlichen Regeln des Landes zu Kündigung, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Elternzeit und ausstehendem Lohn.

  • Kündigung und Kündigungsschutz

    Basic Conditions of Employment Act 75 of 1997 / Labour Relations Act 66 of 1995

    1 / 2 / 4 Wochen

    Gesetzliche Kündigungsfrist

    BCEA Section 37: eine Woche bis sechs Monate Beschäftigung, zwei Wochen bis ein Jahr und vier Wochen nach einem Jahr; die Kündigung muss schriftlich erfolgen oder nach Section 38 durch Zahlung ersetzt werden.

  • Leistungen bei Arbeitslosigkeit

    Unemployment Insurance Fund (UIF) / Unemployment Insurance Act 63 of 2001

    1 je 4 Arbeitstage, max. 365

    Anrechnungstage

    Die Gutschriften sammeln sich über die vier Jahre vor Ende des Arbeitsverhältnisses an; für die vollen 365 Tage sind etwa vier Jahre Beitragszeit nötig.

  • Lohnfortzahlung bei Krankheit

    Basic Conditions of Employment Act · sections 22–24 / UIF illness benefit

    Arbeitstage von 6 Wochen je 36 Monate

    Vom Arbeitgeber bezahlter Krankenurlaub

    Der Arbeitgeber zahlt ab dem ersten Krankheitstag den üblichen Tageslohn, etwa 30 Tage bei einer Fünftagewoche; in den ersten sechs Monaten entsteht ein Tag je 26 gearbeitete Tage.

  • Elternzeit

    Basic Conditions of Employment Act · sections 25–25C / UIF maternity and parental benefits

    4 Monate + 10 Tage

    Geteilte Elternzeit (Gerichtsbeschluss)

    Nach dem Beschluss des Verfassungsgerichts vom 3. Oktober 2025 teilen sich die Eltern diese Freistellung, bis das Parlament das Gesetz ändert; die leibliche Mutter hat Vorrang für die Zeit um die Geburt, und ein Elternteil, der als einziger erwerbstätig ist, kann die gesamte Zeit nehmen.

  • Ausstehender Lohn

    Basic Conditions of Employment Act · section 73A / Insolvency Act 24 of 1936 · sections 38 and 98A

    CCMA oder Gericht

    Anspruch auf ausstehenden Lohn

    BCEA Section 73A: Arbeitnehmer bis zur BCEA-Einkommensschwelle wenden sich an die CCMA; Besserverdienende klagen vor dem Labour Court, dem High Court oder einem Magistrates’ oder Small Claims Court.

Dein eigenes Gehalt berechnen

Der Rechner öffnet mit dem Referenzgehalt von dieser Seite. Ändere Gehalt, Region oder Haushalt und sieh deine eigenen Zahlen.

Rechner

Methode und Quellen

Alle Zahlen auf dieser Seite stammen aus demselben Steuermodell wie der Rechner. Monatswerte sind das Jahresergebnis geteilt durch 12; echte Gehaltsabrechnungen können abweichen.

Annahmen: alleinstehend, 35 Jahre, ohne Kinder und ohne Kirchenmitgliedschaft, Steuerjahr 2026/27.

Amtliche Quellen