Deine Datenschutzeinstellungen

Entscheide, ob du Analyse und Partnerangebote erlaubst. Du kannst deine Wahl jederzeit in den Cookie-Einstellungen ändern oder widerrufen.

Zum Hauptinhalt springen

Länder Österreich

Länderguide · Steuerjahr 2026

Österreich: Gehalt und Steuern

Österreich: Wer € 55.678 im Jahr verdient, behält 69,7 % davon netto. Mit den Abgaben des Arbeitgebers kostet die Stelle € 72.086, und 53,8 % davon kommen bei der beschäftigten Person an.

Nettoanteil am Bruttogehalt
69,7 %
Arbeitgeberkosten im Jahr
€ 72.086
Platz unter 50 Ländern
34 / 50

Dieser Guide wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt.

Wohin das Geld fließt

Von € 55.678 brutto gehen € 6.897 an die Einkommensteuer und € 9.981 an Arbeitnehmerbeiträge (Sozialversicherung). Übrig bleiben € 38.800 im Jahr, im Schnitt € 3.233 im Monat.

Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich € 16.408 an Abgaben, das sind 29,5 % des Gehalts. Die Stelle kostet ihn insgesamt € 72.086 im Jahr.

Gesamte Arbeitgeberkosten des Referenzgehalts, nach Empfänger aufgeteilt
Gesamte Arbeitgeberkosten des Referenzgehalts, nach Empfänger aufgeteiltIm JahrAnteil an den Gesamtkosten
Arbeitgeberabgaben€ 16.40822,8 %
Einkommensteuer€ 6.8979,6 %
Arbeitnehmerbeiträge€ 9.98113,8 %
Nettogehalt€ 38.80053,8 %
Gesamte Arbeitgeberkosten€ 72.086100 %

Alle Zahlen gehen von € 55.678 aus, dem Startgehalt des Rechners für dieses Land. Je nach verfügbarer Statistik ist das ein durchschnittlicher oder ein mittlerer Vollzeitlohn (Median).

So funktioniert die Einkommensteuer

Die Einkommensteuer steigt über 6 Stufen von 20 % auf 55 %. Der Spitzensatz gilt ab € 1.000.000 zu versteuerndem Einkommen. Diese Schwelle liegt beim 18-Fachen des Referenzgehalts von € 55.678; den Spitzensatz erreichen nur hohe Einkommen.

Die ersten € 13.539 des zu versteuernden Einkommens bleiben steuerfrei.

Die Stufen gelten für das zu versteuernde Einkommen, also das, was nach Freibeträgen und absetzbaren Beiträgen übrig bleibt. Deshalb greifen die Sätze später, als das Bruttogehalt vermuten lässt.

Die Arbeitnehmerbeiträge sind gedeckelt: Ab einem Gehalt von € 97.020 im Jahr steigt der gedeckelte Teil nicht mehr.

Die Steuern unterscheiden sich außerdem je nach Region. Das Modell kennt 9 regionale Regelwerke; diese Seite rechnet mit Niederösterreich.

Verheiratete können sich gemeinsam veranlagen lassen. Das senkt die Steuer meist, wenn eine Person deutlich mehr verdient. Die Zahlen hier gelten für eine alleinstehende Person.

Einkommensteuerstufen 2026
Zu versteuerndes Einkommen abGrenzsteuersatz
€ 00 %
€ 13.53920 %
€ 21.99230 %
€ 36.45840 %
€ 70.36548 %
€ 104.85950 %
€ 1.000.00055 %

Wie die Belastung mit dem Gehalt steigt

Einkommensteuer fällt ab einem Bruttogehalt von etwa € 26.800 im Jahr an.

Bei € 55.678 gehen 30,3 % des Gehalts an Einkommensteuer und Arbeitnehmerbeiträge. Von 100 zusätzlich verdienten Einheiten kommen 53 netto an, ein Grenzsatz von 46,7 %.

Beim doppelten Gehalt, € 111.356, liegt der Durchschnittssatz bei 37,7 % und der Grenzsatz bei 42 %.

Bei etwa € 44.500 laufen die ermäßigten Beiträge für niedrige Löhne aus; der Anteil der Beiträge an jeder Erhöhung sinkt von 29 % auf 17,9 %. Bei € 97.020 erreichen die Arbeitnehmerbeiträge eine Obergrenze; ihr Anteil an jeder Erhöhung sinkt von 17,9 % auf 0 %.

Durchschnitts- und Grenzsatz aus Einkommensteuer und Arbeitnehmerbeiträgen, vom 0,2- bis zum 4-fachen Referenzgehalt
Zahlen anzeigen
Durchschnitts- und Grenzsatz aus Einkommensteuer und Arbeitnehmerbeiträgen, vom 0,2- bis zum 4-fachen Referenzgehalt
BruttogehaltDurchschnittssatzGrenzsatz
€ 11.1367,8 %7,8 %
€ 22.27111,7 %33,4 %
€ 33.40720,4 %43,8 %
€ 44.54227,4 %39,7 %
€ 55.678 · Referenzgehalt30,3 %46,7 %
€ 66.81433 %46,8 %
€ 77.94935 %46,8 %
€ 89.08536,5 %46,7 %
€ 100.22037,3 %42 %
€ 111.35637,7 %42 %
€ 122.49238,1 %42 %
€ 133.62738,5 %42 %
€ 144.76338,8 %43,7 %
€ 155.89839,1 %43,7 %
€ 167.03439,4 %43,7 %
€ 178.17039,7 %43,7 %
€ 189.30539,9 %43,7 %
€ 200.44140,3 %46,7 %
€ 211.57640,6 %46,7 %
€ 222.71240,9 %46,7 %

Durchschnitts- und Grenzsatz mit Rechenbeispielen:
Gehaltserhöhung: Wie viel bleibt netto? (Österreich)

Im Vergleich von 50 Ländern

Österreich: Bei denselben € 55.678 im Jahr, umgerechnet in die jeweilige Landeswährung, bleiben 69,7 % netto. Das ist Platz 34 von 50.

Am meisten bleibt vom selben Gehalt mit 90,1 %: Taiwan. Am wenigsten mit 58,5 %: Rumänien.

Nettoanteil von € 55.678 je Land, ein Punkt pro Land
Alle 50 Länder anzeigen
Nettoanteil von € 55.678 je Land, ein Punkt pro Land
PlatzLandNettoanteil
1 Taiwan90,1 %
2 Hongkong88,7 %
3 Bulgarien84,1 %
4 Thailand83 %
5 Kolumbien79,8 %
6 Südkorea79,7 %
7 Vereinigtes Königreich79,4 %
8 Australien78,5 %
9 Estland78,5 %
10 Vereinigte Staaten78 %
11 Singapur77,3 %
12 Schweden76,6 %
13 Zypern76,5 %
14 Malta75,9 %
15 Tschechien75,7 %
16 Norwegen75,4 %
17 Luxemburg75,3 %
18 Irland75,1 %
19 Philippinen74,8 %
20 Kanada74,7 %
21 Indonesien74,7 %
22 Mexiko74 %
23 Indien73,6 %
24 Schweiz73,3 %
25 Brasilien73,3 %
26 Japan72,8 %
27 Malaysia71,2 %
28 Spanien71,1 %
29 Neuseeland70,8 %
30 Südafrika70,4 %
31 Finnland70 %
32 Niederlande69,7 %
33 Lettland69,7 %
34 Österreich69,7 %
35 Frankreich69 %
36 Slowakei68,9 %
37 Kenia66,9 %
38 Kroatien66,6 %
39 Ungarn66,5 %
40 Dänemark65,9 %
41 Griechenland65 %
42 Portugal64,9 %
43 Italien63,8 %
44 Deutschland63,4 %
45 Polen62,6 %
46 Belgien61,9 %
47 Türkei61,6 %
48 Litauen60,5 %
49 Slowenien59,6 %
50 Rumänien58,5 %

In der Rangliste nebenan

Jedes Land ist für dieselbe alleinstehende Person ohne Kinder gerechnet, das Gehalt zu den Wechselkursen vom 2. Oktober 2026 umgerechnet. Ein Gehalt, das in einem Land typisch ist, ist in einem anderen hoch; progressive Systeme wirken deshalb dort schwerer, wo die Löhne niedriger sind. Über Kaufkraft sagt die Rangliste nichts, ebenso wenig darüber, was die Beiträge finanzieren, etwa Rente und Krankenversicherung. Wo die neueren Regeln noch nicht feststehen, ist mit dem letzten beschlossenen Steuerjahr gerechnet: Belgien (2025), Norwegen (2025) und Rumänien (2025).

Neue Regeln

Diese aktuellen Änderungen sind bereits im Modell enthalten.

  • Steuerfreigrenze auf 13.539 € angehoben – jährliche Inflationsindexierung wird fortgesetzt.
  • Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung auf 8.085 €/Monat erhöht (Pensions-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung).
  • Alle Einkommensteuer-Stufengrenzen um ca. 3,6 % nach oben angepasst.

Regionale Unterschiede

Das Modell kennt 9 regionale Regelwerke. Bei € 55.678 verändern sie das Nettogehalt um weniger als 0,5 %.

Mehr als die Gehaltsabrechnung

Die gesetzlichen Regeln des Landes zu Kündigung, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Elternzeit und ausstehendem Lohn.

  • Kündigung und Kündigungsschutz

    Arbeitgeberkündigung

    6 Wochen

    Anfängliche Arbeitgeberfrist

    Der gewöhnliche Mindestwert gilt in den ersten beiden Dienstjahren.

  • Leistungen bei Arbeitslosigkeit

    Arbeitslosengeld

    20 Wochen

    Grundbezugsdauer

    Die gewöhnliche anfängliche Dauer kann sich mit Versicherungszeiten und Alter verlängern.

  • Lohnfortzahlung bei Krankheit

    Entgeltfortzahlung / Krankengeld

    6 Wochen

    Volle Zahlung im ersten Dienstjahr

    Der Arbeitgeber schuldet im ersten Dienstjahr normalerweise sechs Wochen volles Entgelt.

  • Elternzeit

    Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld / Karenz

    80%

    Einkommensabhängiger Ersatzanteil

    Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beruht auf berücksichtigungsfähigem früherem Einkommen, begrenzt durch den Tageshöchstbetrag und Versicherungsbedingungen.

  • Ausstehender Lohn

    Insolvenz-Entgelt

    6 Monate

    Gewöhnliche Antragsfrist

    Beantragen Sie die Leistung innerhalb von sechs Monaten nach der maßgeblichen Insolvenzeröffnung; andere anerkannte Insolvenzereignisse haben festgelegte Fristanfänge.

Dein eigenes Gehalt berechnen

Der Rechner öffnet mit dem Referenzgehalt von dieser Seite. Ändere Gehalt, Region oder Haushalt und sieh deine eigenen Zahlen.

Rechner

Methode und Quellen

Alle Zahlen auf dieser Seite stammen aus demselben Steuermodell wie der Rechner. Monatswerte sind das Jahresergebnis geteilt durch 12; echte Gehaltsabrechnungen können abweichen.

Annahmen: alleinstehend, 35 Jahre, ohne Kinder und ohne Kirchenmitgliedschaft, Steuerjahr 2026, Region Niederösterreich.

Amtliche Quellen