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Länder Slowenien

Länderguide · Steuerjahr 2026

Slowenien: Gehalt und Steuern

Slowenien: Wer 23.807 € im Jahr verdient, behält 65,6 % davon netto. Mit den Abgaben des Arbeitgebers kostet die Stelle 27.878 €, und 56 % davon kommen bei der beschäftigten Person an.

Nettoanteil am Bruttogehalt
65,6 %
Arbeitgeberkosten im Jahr
27.878 €
Platz unter 50 Ländern
48 / 50

Dieser Guide wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt.

Wohin das Geld fließt

Von 23.807 € brutto gehen 2.223 € an die Einkommensteuer (Dohodnina) und 5.967 € an Arbeitnehmerbeiträge (Pokojninsko in invalidsko zavarovanje, Zdravstveno zavarovanje, Obvezni zdravstveni prispevek (OZP), Dolgotrajna oskrba, Zaposlovanje und Starševsko varstvo). Übrig bleiben 15.617 € im Jahr, im Schnitt 1.301 € im Monat.

Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 4.071 € an Abgaben, das sind 17,1 % des Gehalts. Die Stelle kostet ihn insgesamt 27.878 € im Jahr.

Gesamte Arbeitgeberkosten des Referenzgehalts, nach Empfänger aufgeteilt
Gesamte Arbeitgeberkosten des Referenzgehalts, nach Empfänger aufgeteiltIm JahrAnteil an den Gesamtkosten
Arbeitgeberabgaben4.071 €14,6 %
Einkommensteuer2.223 €8 %
Arbeitnehmerbeiträge5.967 €21,4 %
Nettogehalt15.617 €56 %
Gesamte Arbeitgeberkosten27.878 €100 %

Alle Zahlen gehen von 23.807 € aus, dem Startgehalt des Rechners für dieses Land. Je nach verfügbarer Statistik ist das ein durchschnittlicher oder ein mittlerer Vollzeitlohn (Median).

So funktioniert die Einkommensteuer

Die Einkommensteuer (Dohodnina) steigt über 5 Stufen von 16 % auf 50 %. Der Spitzensatz gilt ab 82.346 € zu versteuerndem Einkommen. Diese Schwelle liegt beim 3,5-Fachen des Referenzgehalts von 23.807 €; den Spitzensatz erreichen nur hohe Einkommen.

Die Stufen gelten für das zu versteuernde Einkommen, also das, was nach Freibeträgen und absetzbaren Beiträgen übrig bleibt. Deshalb greifen die Sätze später, als das Bruttogehalt vermuten lässt.

Einkommensteuerstufen 2026
Zu versteuerndes Einkommen abGrenzsteuersatz
0 €16 %
9.721 €26 %
28.592 €33 %
57.185 €39 %
82.346 €50 %

Wie die Belastung mit dem Gehalt steigt

Einkommensteuer fällt ab einem Bruttogehalt von etwa 13.900 € im Jahr an.

Bei 23.807 € gehen 34,4 % des Gehalts an Einkommensteuer und Arbeitnehmerbeiträge. Von 100 zusätzlich verdienten Einheiten kommen 57 netto an, ein Grenzsatz von 43,1 %.

Beim doppelten Gehalt, 47.614 €, liegt der Durchschnittssatz bei 39 % und der Grenzsatz bei 48,5 %.

Bei etwa 17.700 € endet eine mit dem Gehalt abschmelzende Entlastung oder eine Zone mit steilerem Satz; der Grenzsatz sinkt von 54 % auf 35,4 %.

Durchschnitts- und Grenzsatz aus Einkommensteuer und Arbeitnehmerbeiträgen, vom 0,2- bis zum 4-fachen Referenzgehalt
Zahlen anzeigen
Durchschnitts- und Grenzsatz aus Einkommensteuer und Arbeitnehmerbeiträgen, vom 0,2- bis zum 4-fachen Referenzgehalt
BruttogehaltDurchschnittssatzGrenzsatz
4.761 €33,6 %22,9 %
9.523 €28,2 %22,8 %
14.284 €27,4 %54 %
19.046 €32,8 %35,4 %
23.807 € · Referenzgehalt34,4 %43,1 %
28.568 €35,9 %43,1 %
33.330 €36,9 %43,1 %
38.091 €37,7 %43,1 %
42.852 €38,3 %43,1 %
47.614 €39 %48,5 %
52.375 €39,9 %48,5 %
57.137 €40,6 %48,5 %
61.898 €41,2 %48,5 %
66.659 €41,7 %48,5 %
71.421 €42,2 %48,5 %
76.182 €42,6 %48,5 %
80.944 €42,9 %48,5 %
85.705 €43,4 %53,1 %
90.466 €43,9 %53,1 %
95.228 €44,4 %53,1 %

Durchschnitts- und Grenzsatz mit Rechenbeispielen:
Gehaltserhöhung: Wie viel bleibt netto? (Slowenien)

Im Vergleich von 50 Ländern

Slowenien: Bei denselben 23.807 € im Jahr, umgerechnet in die jeweilige Landeswährung, bleiben 65,6 % netto. Das ist Platz 48 von 50.

Am meisten bleibt vom selben Gehalt mit 96,7 %: Belgien. Am wenigsten mit 58,5 %: Rumänien.

Nettoanteil von 23.807 € je Land, ein Punkt pro Land
Alle 50 Länder anzeigen
Nettoanteil von 23.807 € je Land, ein Punkt pro Land
PlatzLandNettoanteil
1 Belgien96,7 %
2 Taiwan94,5 %
3 Hongkong94,4 %
4 Luxemburg92,3 %
5 Thailand92 %
6 Australien91,8 %
7 Kolumbien90 %
8 Irland89,8 %
9 Vereinigtes Königreich89,4 %
10 Zypern88,6 %
11 Niederlande87,8 %
12 Norwegen87,1 %
13 Finnland87,1 %
14 Südkorea87 %
15 Österreich86,9 %
16 Indien85,5 %
17 Estland83 %
18 Italien82,7 %
19 Schweden82,7 %
20 Kanada82,5 %
21 Vereinigte Staaten82,2 %
22 Indonesien82,1 %
23 Südafrika81,2 %
24 Spanien80,9 %
25 Neuseeland80,6 %
26 Malaysia80,6 %
27 Mexiko80,3 %
28 Philippinen79,8 %
29 Singapur79,6 %
30 Malta79,3 %
31 Japan79,2 %
32 Tschechien78,7 %
33 Frankreich77,8 %
34 Bulgarien77,6 %
35 Portugal76,8 %
36 Griechenland76,3 %
37 Brasilien74,3 %
38 Slowakei74,1 %
39 Deutschland73,9 %
40 Lettland73,7 %
41 Dänemark72 %
42 Polen72 %
43 Kroatien70 %
44 Türkei68,8 %
45 Kenia68,1 %
46 Ungarn66,5 %
47 Schweiz66,3 %
48 Slowenien65,6 %
49 Litauen63,9 %
50 Rumänien58,5 %

In der Rangliste nebenan

Jedes Land ist für dieselbe alleinstehende Person ohne Kinder gerechnet, das Gehalt zu den Wechselkursen vom 2. Oktober 2026 umgerechnet. Ein Gehalt, das in einem Land typisch ist, ist in einem anderen hoch; progressive Systeme wirken deshalb dort schwerer, wo die Löhne niedriger sind. Über Kaufkraft sagt die Rangliste nichts, ebenso wenig darüber, was die Beiträge finanzieren, etwa Rente und Krankenversicherung. Wo die neueren Regeln noch nicht feststehen, ist mit dem letzten beschlossenen Steuerjahr gerechnet: Belgien (2025), Norwegen (2025) und Rumänien (2025).

Neue Regeln

Diese aktuellen Änderungen sind bereits im Modell enthalten.

  • Der allgemeine Freibetrag steigt auf 5.551,93 €; die erste Tarifgrenze liegt bei 9.721,43 € zu versteuerndem Einkommen. Die Steuersätze betragen 16 %, 26 %, 33 %, 39 % und 50 %.
  • Der Pflegebeitrag gilt ganzjährig mit je 1 % für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. OZP beträgt im Januar und Februar 37,17 €, ab März 39,36 € monatlich, jährlich 467,94 €.

Mehr als die Gehaltsabrechnung

Die gesetzlichen Regeln des Landes zu Kündigung, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Elternzeit und ausstehendem Lohn.

  • Kündigung und Kündigungsschutz

    Zakon o delovnih razmerjih (ZDR-1) — 94., 108. in 200. člen

    15–80 Tage

    Kündigungsfrist des Arbeitgebers

    Fünfzehn Tage im ersten Jahr und dreißig bei einem bis zwei Jahren, danach zwei weitere Tage je vollendetem Jahr bis sechzig; nach fünfundzwanzig Jahren sind es achtzig, sofern ein Branchentarifvertrag nicht mindestens sechzig festlegt.

  • Leistungen bei Arbeitslosigkeit

    Denarno nadomestilo za primer brezposelnosti — Zakon o urejanju trga dela (ZUTD) / Zavod RS za zaposlovanje

    10 von 24 Monaten

    Versicherungszeit

    Arbeitslosenversicherung in den vierundzwanzig Monaten vor der Arbeitslosigkeit; Antragsteller unter dreißig benötigen sechs Monate. Antrag binnen dreißig Tagen nach Ende der Versicherung, sonst verkürzt sich die Bezugsdauer.

  • Lohnfortzahlung bei Krankheit

    Nadomestilo plače med začasno zadržanostjo od dela — ZDR-1 / ZZVZZ / ZZZS

    30 Arbeitstage

    Vom Arbeitgeber bezahlter Zeitraum

    Der Arbeitgeber zahlt 80 % des Vollzeitentgelts des Vormonats für bis zu dreißig Arbeitstage je Abwesenheit und höchstens achtzig Arbeitstage pro Kalenderjahr.

  • Elternzeit

    Materinski, očetovski in starševski dopust — Zakon o starševskem varstvu in družinskih prejemkih (ZSDP-1)

    105 Tage

    Mutterschaftsurlaub

    Beginnt achtundzwanzig Tage vor dem erwarteten Geburtstermin, davon fünfzehn Tage verpflichtend; das Mutterschaftsgeld beträgt 100 % der Beitragsbemessungsgrundlage der zwölf Monate ohne Höchstgrenze.

  • Ausstehender Lohn

    Javni štipendijski, razvojni, invalidski in preživninski sklad RS (ZJSRS) / ZDR-1

    90 Tage

    Antragsfrist beim Fonds

    Der Antrag ist beim Arbeitsamt (Zavod RS za zaposlovanje) innerhalb von neunzig Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses zu stellen; die Insolvenzforderung muss in der Regel ebenfalls fristgerecht angemeldet werden.

Dein eigenes Gehalt berechnen

Der Rechner öffnet mit dem Referenzgehalt von dieser Seite. Ändere Gehalt, Region oder Haushalt und sieh deine eigenen Zahlen.

Rechner

Methode und Quellen

Alle Zahlen auf dieser Seite stammen aus demselben Steuermodell wie der Rechner. Monatswerte sind das Jahresergebnis geteilt durch 12; echte Gehaltsabrechnungen können abweichen.

Annahmen: alleinstehend, 35 Jahre, ohne Kinder und ohne Kirchenmitgliedschaft, Steuerjahr 2026.

Amtliche Quellen