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Länder Litauen

Länderguide · Steuerjahr 2026

Litauen: Gehalt und Steuern

Litauen: Wer 23.208 € im Jahr verdient, behält 64,3 % davon netto. Mit den Abgaben des Arbeitgebers kostet die Stelle 23.619 €, und 63,1 % davon kommen bei der beschäftigten Person an.

Nettoanteil am Bruttogehalt
64,3 %
Arbeitgeberkosten im Jahr
23.619 €
Platz unter 50 Ländern
49 / 50

Dieser Guide wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt.

Wohin das Geld fließt

Von 23.208 € brutto gehen 3.767 € an die Einkommensteuer (Gyventojų pajamų mokestis) und 4.526 € an Arbeitnehmerbeiträge (Valstybinis socialinis draudimas (VSD), Privalomasis sveikatos draudimas (PSD) und II pakopos pensijų kaupimas). Übrig bleiben 14.915 € im Jahr, im Schnitt 1.243 € im Monat.

Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 411 € an Abgaben, das sind 1,8 % des Gehalts. Die Stelle kostet ihn insgesamt 23.619 € im Jahr.

Gesamte Arbeitgeberkosten des Referenzgehalts, nach Empfänger aufgeteilt
Gesamte Arbeitgeberkosten des Referenzgehalts, nach Empfänger aufgeteiltIm JahrAnteil an den Gesamtkosten
Arbeitgeberabgaben411 €1,7 %
Einkommensteuer3.767 €16 %
Arbeitnehmerbeiträge4.526 €19,2 %
Nettogehalt14.915 €63,1 %
Gesamte Arbeitgeberkosten23.619 €100 %

Alle Zahlen gehen von 23.208 € aus, dem Startgehalt des Rechners für dieses Land. Je nach verfügbarer Statistik ist das ein durchschnittlicher oder ein mittlerer Vollzeitlohn (Median).

So funktioniert die Einkommensteuer

Die Einkommensteuer (Gyventojų pajamų mokestis) steigt über 3 Stufen von 20 % auf 32 %. Der Spitzensatz gilt ab 138.729 € zu versteuerndem Einkommen. Diese Schwelle liegt beim 6-Fachen des Referenzgehalts von 23.208 €; den Spitzensatz erreichen nur hohe Einkommen.

Die Stufen gelten für das zu versteuernde Einkommen, also das, was nach Freibeträgen und absetzbaren Beiträgen übrig bleibt. Deshalb greifen die Sätze später, als das Bruttogehalt vermuten lässt.

Einkommensteuerstufen 2026
Zu versteuerndes Einkommen abGrenzsteuersatz
0 €20 %
83.237 €25 %
138.729 €32 %

Wie die Belastung mit dem Gehalt steigt

Einkommensteuer fällt ab einem Bruttogehalt von etwa 8.990 € im Jahr an.

Bei 23.208 € gehen 35,7 % des Gehalts an Einkommensteuer und Arbeitnehmerbeiträge. Von 100 zusätzlich verdienten Einheiten kommen 51 netto an, ein Grenzsatz von 49,3 %.

Beim doppelten Gehalt, 46.416 €, liegt der Durchschnittssatz bei 39,5 % und der Grenzsatz bei 39,5 %.

Am höchsten ist der Grenzsatz bei einem Gehalt von etwa 13.900 €: 49,3 %. Bei etwa 32.100 € endet eine mit dem Gehalt abschmelzende Entlastung oder eine Zone mit steilerem Satz; der Grenzsatz sinkt von 49,3 % auf 39,5 %.

Durchschnitts- und Grenzsatz aus Einkommensteuer und Arbeitnehmerbeiträgen, vom 0,2- bis zum 4-fachen Referenzgehalt
Zahlen anzeigen
Durchschnitts- und Grenzsatz aus Einkommensteuer und Arbeitnehmerbeiträgen, vom 0,2- bis zum 4-fachen Referenzgehalt
BruttogehaltDurchschnittssatzGrenzsatz
4.642 €19,5 %19,5 %
9.283 €20,2 %39,5 %
13.925 €26,7 %49,3 %
18.566 €32,3 %49,3 %
23.208 € · Referenzgehalt35,7 %49,3 %
27.850 €38 %49,3 %
32.491 €39,5 %39,5 %
37.133 €39,5 %39,5 %
41.774 €39,5 %39,5 %
46.416 €39,5 %39,5 %
51.058 €39,5 %39,5 %
55.699 €39,5 %39,5 %
60.341 €39,5 %39,5 %
64.982 €39,5 %39,5 %
69.624 €39,5 %39,5 %
74.266 €39,5 %39,5 %
78.907 €39,5 %39,5 %
83.549 €39,5 %44,5 %
88.190 €39,8 %44,5 %
92.832 €40 %44,5 %

Durchschnitts- und Grenzsatz mit Rechenbeispielen:
Gehaltserhöhung: Wie viel bleibt netto? (Litauen)

Im Vergleich von 50 Ländern

Litauen: Bei denselben 23.208 € im Jahr, umgerechnet in die jeweilige Landeswährung, bleiben 64,3 % netto. Das ist Platz 49 von 50.

Am meisten bleibt vom selben Gehalt mit 97,7 %: Belgien. Am wenigsten mit 58,5 %: Rumänien.

Nettoanteil von 23.208 € je Land, ein Punkt pro Land
Alle 50 Länder anzeigen
Nettoanteil von 23.208 € je Land, ein Punkt pro Land
PlatzLandNettoanteil
1 Belgien97,7 %
2 Taiwan94,6 %
3 Hongkong94,5 %
4 Luxemburg92,7 %
5 Thailand92,2 %
6 Australien92,1 %
7 Kolumbien90,3 %
8 Irland90,3 %
9 Vereinigtes Königreich89,8 %
10 Zypern88,6 %
11 Niederlande87,7 %
12 Norwegen87,6 %
13 Finnland87,6 %
14 Österreich87,4 %
15 Südkorea87,2 %
16 Indien86 %
17 Italien83,3 %
18 Estland83,2 %
19 Schweden82,9 %
20 Kanada82,9 %
21 Indonesien82,4 %
22 Vereinigte Staaten82,3 %
23 Südafrika81,5 %
24 Spanien81,2 %
25 Malaysia80,9 %
26 Neuseeland80,7 %
27 Mexiko80,5 %
28 Philippinen79,9 %
29 Singapur79,7 %
30 Malta79,7 %
31 Japan79,3 %
32 Tschechien78,8 %
33 Frankreich78 %
34 Bulgarien77,6 %
35 Portugal77,1 %
36 Griechenland76,7 %
37 Brasilien74,3 %
38 Deutschland74,2 %
39 Slowakei74,2 %
40 Lettland73,9 %
41 Dänemark72,3 %
42 Polen72,1 %
43 Kroatien70,2 %
44 Türkei69 %
45 Kenia68,1 %
46 Ungarn66,5 %
47 Slowenien65,8 %
48 Schweiz65,8 %
49 Litauen64,3 %
50 Rumänien58,5 %

In der Rangliste nebenan

Jedes Land ist für dieselbe alleinstehende Person ohne Kinder gerechnet, das Gehalt zu den Wechselkursen vom 2. Oktober 2026 umgerechnet. Ein Gehalt, das in einem Land typisch ist, ist in einem anderen hoch; progressive Systeme wirken deshalb dort schwerer, wo die Löhne niedriger sind. Über Kaufkraft sagt die Rangliste nichts, ebenso wenig darüber, was die Beiträge finanzieren, etwa Rente und Krankenversicherung. Wo die neueren Regeln noch nicht feststehen, ist mit dem letzten beschlossenen Steuerjahr gerechnet: Belgien (2025), Norwegen (2025) und Rumänien (2025).

Neue Regeln

Diese aktuellen Änderungen sind bereits im Modell enthalten.

  • Die Einkommensteuer hat drei Stufen: 20 % bis 83.237,40 €, 25 % darüber bis 138.729 € und 32 % auf den darüberliegenden Anteil.
  • Der monatliche Mindestlohn steigt auf 1.153 €. Für den jährlichen NPD gilt eine einzige Formel: 8.964 € abzüglich 0,49 mal dem Einkommen über 13.836 €; die zweite Formel entfällt.
  • Die Mehrwertsteuer auf begünstigte Beherbergung und reguläre Personenbeförderung steigt am 1. Januar 2026 von 9 % auf 12 %.

Mehr als die Gehaltsabrechnung

Die gesetzlichen Regeln des Landes zu Kündigung, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Elternzeit und ausstehendem Lohn.

  • Kündigung und Kündigungsschutz

    Darbo kodeksas — 57, 59, 64, 218 ir 220 straipsniai

    1 Monat / 2 Wochen

    Kündigungsfrist des Arbeitgebers

    Die schriftliche Frist beträgt zwei Wochen bei unter einem Jahr Beschäftigung, danach einen Monat; sie verdoppelt sich innerhalb von fünf Jahren vor dem Rentenalter und verdreifacht sich unter anderem für Eltern eines Kindes unter 14 Jahren sowie für schwangere und behinderte Arbeitnehmer.

  • Leistungen bei Arbeitslosigkeit

    Nedarbo socialinio draudimo išmoka — Sodra / Užimtumo tarnyba

    12 Monate in 24

    Versicherungszeit

    Antrag binnen 12 Monaten nach Erhalt des Arbeitslosenstatus; die Zahlung beginnt am achten Tag, bei Kündigung wegen Verschuldens des Arbeitnehmers nach drei Monaten.

  • Lohnfortzahlung bei Krankheit

    Ligos išmoka — Ligos ir motinystės socialinio draudimo įstatymas

    Tage 1–2

    Vom Arbeitgeber bezahlte Tage

    Der Arbeitgeber zahlt 62,06–100 % des Durchschnittsentgelts für die ersten zwei Kalendertage der Arbeitsunfähigkeit, die auf planmäßige Arbeitstage fallen; ab dem dritten Tag zahlt Sodra.

  • Elternzeit

    Motinystės, tėvystės ir vaiko priežiūros išmokos — Sodra / Darbo kodeksas 132–134 str.

    126 Tage zu 77,58 %

    Mutterschaftsurlaub

    Siebzig Tage vor und 56 nach der Geburt (140 Tage bei komplizierter oder Mehrlingsgeburt); die Verdienstbasis ist durch die jährliche Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung gedeckelt, der monatliche Mindestbetrag beträgt 592 €.

  • Ausstehender Lohn

    Garantinis fondas (Sodra) / Darbo kodeksas 15, 147 ir 220 str.

    6 Mindestlöhne

    Obergrenze des Garantiefonds

    Zahlt die anerkannte Nettolohnforderung bis zu sechs monatlichen Mindestlöhnen (6.918 € im Jahr 2026); die Forderung ist binnen 30 Tagen beim Insolvenzverwalter anzumelden und binnen 12 Monaten nach Anerkennung bei Sodra zu beantragen.

Dein eigenes Gehalt berechnen

Der Rechner öffnet mit dem Referenzgehalt von dieser Seite. Ändere Gehalt, Region oder Haushalt und sieh deine eigenen Zahlen.

Rechner

Methode und Quellen

Alle Zahlen auf dieser Seite stammen aus demselben Steuermodell wie der Rechner. Monatswerte sind das Jahresergebnis geteilt durch 12; echte Gehaltsabrechnungen können abweichen.

Annahmen: alleinstehend, 35 Jahre, ohne Kinder und ohne Kirchenmitgliedschaft, Steuerjahr 2026.

Amtliche Quellen